rightHypothek oder Stiftungsurkunde

Viele von uns nennen unser Immobiliendarlehen f�lschlicherweise eine Hypothek, wenn es Tatsache ist, dass, das was der Darlehensgeber Ihnen f�r den Immobilienkauf gibt, gar keine Hypothek ist. Eine Hypothek ist das rechtlich wirksam Dokument, das einen rechtlichen Anspruch oder Pfandrecht auf eine Immobilie beschreibt, das Sie dem Darlehensgeber als Sicherheit f�r das ausgeliehene Geld geben. Das Pfandrecht wird in �ffentlichen Unterlagen eingetragen. In einer Hypothek geben Sie die Immobilie als Sicherheit f�r die Darlehensr�ckzahlung, aber Sie geben nicht Ihr Eigentumsrecht gegen�ber dem Darlehensgeber ab.


Wenn Sie (der Hypothekengl�ubiger) das Darlehen gem�� der Hypothekenkonditionen zur�ckzahlen, wird es durch den Darlehensgeber (den Hypothekenbesteller) aufgel�st oder getilgt. Wenn Sie aber Ihre Schuld nicht zur�ckzahlen,
hat der Darlehensgeber das Recht, das als Sicherheit gegebene Eigentum zur R�ckerstattung seiner Gelder zu verkaufen, nachdem eine Gerichtsma�nahme, eine so genannte Hypothekenklage, durchgef�hrt wurde.

 

In verschiedenen Staaten wird eine Stiftungsurkunde anstelle einer Hypothek verwendet. W�hrend eine Hypothek zwischen zwei Parteien besteht (dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber) sind an einer Stiftungsurkunde drei Parteien beteiligt, der Darlehennehmer (oder Treugeber), der Darlehensnehmer (oder Beg�nstigte) und ein Treuh�nder, ein neutraler Dritter, wie etwa ein Anwalt oder Grundrechtagent. Die Stiftungsurkunde wird auch in �ffentlichen Dokumenten vermerkt.

 

Be einer Stiftungsurkundentransaktion transferiert der Darlehensnehmer sein Recht an der Immobilie an den Treuh�nder, der die Immobilie als Sicherheit f�r die R�ckzahlung des Darlehens treuh�nderisch h�lt. Die Stiftungsurkunde wird gel�scht, wenn das Darlehen zur�ckgezahlt ist. Wenn Sie allerdings in Zahlungsverzug kommen, kann der Treuh�nder die Immobilie auf Antrag des Darlehensgebers verkaufen, ohne vorherige Gerichtsverhandlung.